02. November 2016

14. Mitgliederversammlung der LAG Hartz IV

Sprecherrat der LAG Hartz IV Sachsen

Protest gegen Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz

 

Neben der Wahl des neuen Sprecherrates für die nächsten zwei Jahre erfolgten auf der Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Hartz IV Sachsen in und bei der Partei DIE LINKE, die am 29. Oktober in der Dresdener Landesgeschäftsstelle stattfand, auch die Wahl des Mitgliedes für den Landesrat, die Wahl der Delegierten für den Landesparteitag 2017/2018 und die der Vertreter auf der Delegiertenkonferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Hartz IV für 2017.


Für die Mitarbeit im Sprecherrat hat sich erstmals Katharina Hanser zur Verfügung gestellt. Sie ist nicht nur „Neumitglied“ der Partei, sondern auch erst seit März diesen Jahres in unserer LAG. Im Sprecherrat werden künftig Katharina Hanser, Kathrin Kosche, Gudrun Schuman und Wolfgang Waitz mitwirken. Als Vertreter für den Landesrat wurde Ralf Becker gewählt. Zum Landesparteitag 2017/2018 fahren Kathrin Kosche und Ralf Becker. Beide werden auch zur Konferenz der BAG Hartz IV 2017 delegiert.


Im weiteren Verlauf der Versammlung konnte ein Protestschreiben (siehe Anhang) gegen geplante Änderungen im SGB XII beschlossen werden, welches umgehend an alle Bundestagsfraktionen versendet wird, um an die Verantwortlichen in den Fraktionen noch rechtzeitig vor der 2. Lesung im Bundestag zu appellieren, betreffenden Passus zu streichen. Wir sind sehr empört, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant, erwachsenen wohnungslosen Empfängern von Sozialhilfe die Regelleistung zu nehmen.

Liebe Mitstreiter, nehmt den Wortlaut und kopiert ihn euch in ein eigenes Protestschreiben an die Bundestagsfraktionen!


Des Weiteren wurde der Beschluss gefasst, sich nicht mit den gegenwärtig angewendeten Ergebnissen der Ermittlung der Regelleistung zufrieden zu stellen. Ebenso protestieren wir gegen die Ausweitung der Rechte der Jobcenter als Staatsanwälte zu fungieren. Entsprechende Dokumente sind kurz vor ihrer Versendung. Eine Information darüber erfolgt demnächst an dieser Stelle.


Reger Informationsaustausch über die diesjährige Armutskonferenz in Leipzig und Schilderung von Erfahrungen der Beratungshelfer für Hartz IV-Betroffene rundeten das umfangreiche Versammlungsprogramm ab.

 

Für das leibliche Wohl war umfassend gesorgt. Gudrun versorgte die Teilnehmer der Veranstaltung mit kulinarischen Köstlichkeiten. Zur Überraschung brachte Ralf zusätzlich noch eine Spezialität aus iranischer Küche mit, Hühnchen mit Reis.

 

Der Sprecherrat

 

 

Wortlaut des Protestbriefes:

 

"Sehr geehrte Damen und Herren,

der Entwurf des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes sieht vor, erwachsenen wohnungslosen Empfängern von Sozialhilfe die Regelleistung zu streichen.

Diese Änderung hat die Konsequenz, dass erwachsene Wohnungslose, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, ab 01.01.2017 keine Leistungen nach dem SGB XII mehr erhalten. Diese Menschen sind dann mittellos und haben auch keine Krankenversicherung.

Gegen diese Gesetzesverschärfung protestieren wir auf das Schärfste! Sie ist zutiefst menschenverachtend und verfassungsfeindlich: Um nicht zu verhungern, verbliebe Betroffenen faktisch nur die Möglichkeit, straffällig zu werden mit dem Ziel, sich in ein Gefängnis einliefern zu lassen, denn dort würden sie verpflegt.

Eine Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft würde sie nicht von der geplanten Regelung befreien, denn die Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft erfüllt nicht die Kriterien für eine Wohnung, Betroffene würden also weiterhin als Wohnungslose gelten.

Wir sind überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht eine solche Gesetzesänderung kassieren würde, da jeder Bürger das Recht auf ein Existenzminimum besitzt. Aber bis zu einer entsprechenden Entscheidung würde Zeit vergehen.

Wir ersuchen Sie dringend, unbedingt zu verhindern, dass die in Artikel 1 § 8 Absatz 1 sowie in

Artikel 3 Nr. 20 b) für Regelbedarfsstufen 1 und 2 vorgesehenen Einschränkungen ("die in einer Wohnung nach § 42a Absatz2.Satz 2 lebt", "wenn sie in einer Wohnung nach § 42a Absatz 2 Satz 2 mit ... zusammenlebt) nicht rechtswirksam werden!

 

Mit freundlichen Grüßen

..."



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