20. February 2014

120 Änderungsvorschläge beim SGB II !

Aktuelles vom Sprecherrat:

Die Änderungen sollen Jobcentermitarbeitern die Arbeit erleichtern und die Anzahl der Hartz IV-Gerichtsverfahren deutlich senken.

Hier einige Beispiele für Vorschläge:

-          für Klagen, nach einem Vorschlag sogar auch für Widersprüche (!), werden Gebühren erhoben,

-          Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes wird gestrichen,

-          Einkommen von Kindern (Unterhalt oder Waisenrente) wird auf die Leistung der Eltern angerechnet,

-          Mehrbedarfe für Alleinerziehende werden nur bei Erwerbstätigkeit gezahlt,

-          eine Bedarfsgemeinschaft (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft) wird von Beginn des Zusammenlebens des Paares unterstellt, die Jahresfrist wird abgeschafft.

Dagegen und gegen weitere Grausamkeiten ist Widerstand nötig!

Einen Protestbrief der Regionalgruppe Vogtland der LAG Hartz IV als Beispiel gibt es hier:

Protestbrief

 

Die Änderungsvorschläge der "AG Rechtsvereinfachung im SGB II" findet ihr hier:

Änderungsvorschläge

 

 

 

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