Ombudsmann

Andreas Salzwedel wurde gemäß Satzung vom 12. Landesparteitag 2015 in Neukieritzsch zum Ombudsmann der LINKEN Sachsen gewählt.

Aufgaben der Ombudsperson

§ 36 Ombudsperson

(1) Die Ombudsperson schlichtet und vermittelt in Konfliktfällen zwischen Mitgliedern, Organen, Gliederungen und Zusammenschlüssen des Landesverbandes, jedoch nur außerhalb von Schiedsverfahren. Sie kann Organen, Gliederungen und Zusammenschlüssen Empfehlungen geben.

(2) Die Ombudsperson wird auf Vorschlag des Landesrates durch den Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Delegierten auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Sie kann auch nur mit einer solchen Mehrheit vorzeitig abberufen werden. Die Ombudsperson darf anderen Organen des Landesverbandes nicht angehören.

(3) Die Ombudsperson wird auf Vorschlag von Organen des Landesverbandes, auf Vorschlag von Konfliktbeteiligten oder aus eigener Initiative tätig. Sie ist bei der Ausübung ihres Amtes unabhängig.

(4) Die anderen Organe des Landesverbandes und die Gliederungen sind verpflichtet, die Ombudsperson bei der Ausübung ihres Amtes in jeder Form zu unterstützen. Sie kann in Ausübung ihres Amtes auch an geschlossenen Sitzungen der Organe des Landesverbandes und seiner Gliederungen teilnehmen und Einblick in alle Unterlagen erhalten.

(5) Die Ombudsperson informiert über ihre Tätigkeit den Landesparteitag und die Parteiöffentlichkeit, soweit das der Erfüllung ihrer Aufgabe dienlich ist. Sie hat jedoch über in Ausübung ihres Amtes erlangte vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren.

Kontakt

Mail: andreas.salzwedel[at]dielinke-sachsen.de

Tel.: (037296) 44 84 51
Fax: (037296) 44 84 51