Landesinklusionsbeauftragte

Als Landesinklusionsbeauftrage wählte der Landesvorstand auf seiner Sitzung am 18. Mai 2018 Kathleen Noack. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre und endet im Mai 2020.

Die Landesinklusionsbeauftragte ist auf folgenden Wegen erreichbar:

DIE LINKE. Sachsen
Landesgeschäftsstelle
Landesinklusionsbeauftragte
Kleiststr. 10a
01129 Dresden

inklusionsbeauftragte@dielinke-sachsen.de

0351 8532751

Aufgaben

Der/die Landesinklusionsbeauftragte ist Vertrauensperson, BeraterIn und BotschafterIn für Barrierefreiheit innerhalb des Landesverbandes Sachsen der Partei DIE LINKE. Er/sie setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt und selbstbestimmt am innerparteilichen Leben teilhaben können, Barrieren abgebaut werden, das Teilhabekonzept der Partei DIE LINKE im Landesverband umgesetzt wird, die Partei für die Belange von Menschen mit Behinderung sensibilisiert wird und Inklusion eine Selbstverständlichkeit im Bewusstsein der Partei wird. Dazu gehört insbesondere:

  1. Der/die Landesinklusionsbeauftragte ist rechtzeitig und umfassend über sämtliche Angelegenheiten zu informieren, die einzelne schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen bzw. die gesamte Gruppe dieses Personenkreises betreffen.
  1. Der/die Landesinklusionsbeauftragte wirkt darauf hin, eine barrierefreie Ausstattung/Einrichtung der Büros der Landespartei zu gewährleisten (behindertengerechtes WC, barrierefreie Zugänge im Ein- und Ausgang sowie zu anderen Räume wie Besprechungszimmer, Büros anderer KollegInnen, Aufzug mit Sprachansage, Parkplätze, Arbeitsmittel, Softwareergonomie, etc.). Er/sie berät die Kreisverbände dahingehend im Falle von geplanten Neuanmietungen.
  1. Der/die Landesinklusionsbeauftragte ist bei der Vorbereitung und Umsetzung von Veranstaltungen und Kampagnen der Landespartei herbeizuziehen, um eine barrierefreie Durchführung entsprechend der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Er/sie berät die Kreisverbände bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen der Gliederungen.
  1. Der/die Landesinklusionsbeauftragte berät den Landesvorstand bei der Einstellung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Personen zur Sicherstellung der Arbeitsbedingungen für betreffende Personen und ist anzuhören.
  1. Der/die Landesinklusionsbeauftragte wirkt als Vertrauensperson von Menschen mit Behinderungen innerhalb des Landesverbandes. Sie ist zentrale Ansprechperson im Falle von Anregungen und Kritik zur oder bei der Umsetzung des Teilhabekonzeptes, sowie bei Problemen der barrierefreien Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Parteileben. 
  1. Der/die Landesinklusionsbeauftragte erstellt einen jährlichen Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Teilhabekonzeptes, der zu dokumentieren ist und dem Landesparteitag vorgestellt werden kann. Darin sollten die Maßnahmen der Landespartei beschrieben sein, u.a. behindertengerechte Einrichtung/Ausstattung von Büros, barrierefreie Softwaregestaltung etc.
Checkliste Barrierefreiheit

Du möchtest deine (Partei-)Veranstaltung barrierefrei gestalten? Dazu hat unsere Landesinklusionsbeauftragte eine Checkliste erstellt, die wir hier zur Verfügung stellen: